Neu-Altona

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1. Kreuzung Cottaer Straße – Behringstraße

Das Problem an dieser Kreuzung ist, dass es für alle Beteiligten Sichtprobleme gibt. Sowohl Autofahrer, die die Cottaer Straße queren oder auf diese einbiegen müssen, als auch Fußgänger und Radfahrer müssen sich jeweils weit auf die Cottaer Straße vorwagen, um freie Sicht auf den fließenden Verkehr der Cottaer Straße zu gewinnen. Dadurch ist die Kreuzung auch als eine Unfallhäufungsstelle kategorisiert.

Als Sofortmaßnahme stellte Herr Barth ein Halteverbot im Kreuzungsbereich in Aussicht, das noch 2024 umgesetzt werden kann (Beschilderung, Fahrbahnmarkierungen). In einem weiteren Schritt sollen die Gehwege vorgezogen werden („Gehwegnasen“). Aufgrund der hierfür erforderlichen Genehmigungsprozesse wird hier ein Zeitraum von ca. 1,5 Jahren (also frühestens Sommer 2025) veranschlagt.

Für eine Lichtsignalanlage an dieser Stelle bestehen keine Aussichten, u.a. weil das gemessene Fahrzeugaufkommen zu gering ist.

Da an der Kreuzung Gambrinusstraße/Cottaer Straße ebenfalls schlechte Sichtbeziehungen bestehen, soll auch hier ein Halteverbot im Kreuzungsbereich umgesetzt werden.