Neu-Altona




Ein weiterer Schritt zu mehr (Schulweg-)Sicherheit ist Anfang April 2025 in unserem Viertel gemacht worden: Wie im Gespräch mit dem Baubürgermeister Ende Januar angekündigt, wurden an der Ecke Behringstraße / Cottaer Straße nunmehr Fahrbahnmarkierungen aufgebracht, um Fußgängern, aber auch allen anderen Verkehrsteilnehmern, eine bessere Sicht auf den Verkehr der Cottaer Straße zu ermöglichen. Für die Zukunft sind hier Gehweg-Vorstreckungen geplant. Aber auch mit der jetzt umgesetzten Markierung der Fahrbahn, die ein Halteverbot in den markierten Bereichen impliziert, können vor allem Schülerinnen und Schüler die Cottaer Straße ein bisschen gefahrloser queren.
Weiterlesen: 04.04.2025: Straßenmarkierungen an Ecke Behring-/Cottaer Straße für mehr Sicherheit
Kann man von einem Erfolg sprechen, wenn knapp 70 kg Müll und zusätzlich noch 40 weggeworfene Glasflaschen bei der alljährlichen Viertelreinigung am 05. April eingesammelt wurden? Oder ist es eher ein schlechtes Zeichen für die Gedankenlosigkeit der Mitmenschen, die diesen Müll verursachen? Auf jeden Fall haben sich an diesem Sonnabendvormittag sehr viele junge und ältere Bewohner unseres Viertels aufgemacht, um unsere Straßen wieder etwas schöner zu machen. Es wurde nicht nur Weggeworfenes aufgesammelt (leider auch wieder jede Menge Zigarettenkippen* dabei :-( ), sondern auch Baumscheiben gepflegt, damit das "Straßenbegleitgrün" sich weiter gut entwickeln kann.
Vielen Dank an alle Mitstreiter dieses sonnigen Vormittags! Möge es lange sauber auf unseren Straßen bleiben und jeder sich seiner eigenen Verantwortung bewusst werden, den Müll künftig gar nicht erst wegzuwerfen.
* Zu den Umweltauswirkungen von weggeworfenen Zigarettenkippen weitere Informationen u. a. unter https://www.tagesschau.de/wissen/forschung/zigarettenstummel-umweltschaden-100.html
Weiterlesen: 05.04.2025: Fast 70 kg Müll und 40 Glasflaschen bei Viertelreinigung gesammelt
Seit Ende Februar 2025 besteht an der Einmündung Altonaer Straße von der Löbtauer Straße ein einseitiges Parkverbot. Die Viertelinitiative hatte sich seit längerem dafür eingesetzt, da hier immer wieder schwierige Verkehrssituationen aufgetreten waren. Einbiegende Fahrzeuge von der Löbtauer Straße mussten bislang oft auf den Gegenverkehr aus Richtung Wertstoffhof warten und blockierten damit zwangsläufig den Verkehr auf der Löbtauer Straße. Das betraf sowohl den Auto-, Straßenbahn- und Radverkehr. Außerdem war eine Einhaltung des Mindestabstands zu Radfahrern (mindestens 1,50 Meter) beim Überholen und Begegnen nicht möglich.
Wir danken den Behörden für die nunmehrige Umsetzung.
Wie die aktuelle Aufnahme (01.03. 2025) zeigt, wird das Parkverbot jedoch noch komplett ignoriert. Wir bitten die Stadtverwaltung, in dieser Übergangsphase entsprechende Kontrollen durchzuführen, damit sich die Autofahrer an die nunmehr geltenden Regeln gewöhnen. (AW)
In seiner Sitzung am 12. 12. 2024 hat der Stadtrat Dresden die geplante soziale Erhaltungssatzung für die Gebiete Dresden-Löbtau/Weißeritzknick und Dresden-Friedrichstadt/Altona ab. Gegen die Satzung stimmten Mitglieder der CDU, der AfD, von "Team Zastrow" und der FDP.
"Das Instrument der Erhaltungssatzung gemäß § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) eröffnet Kommunen die Möglichkeit, zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung aus besonderen städtebaulichen Gründen Erhaltungssatzungen zu beschließen. Dabei müssen bei der Beurteilung des Erlasses der Satzung zwei Tatbestände überprüft werden: zum einen die Schutzwürdigkeit der gegenwärtig bestehenden Bevölkerungszusammensetzung und zum anderen das Vorhandensein der städtebaulichen Gründe.
In solchen per Satzung festgelegten Gebieten können Aufwertungsprozesse sozial verträglicher und behutsamer gesteuert werden, um so die Wohnbevölkerung vor Verdrängungsprozessen zu schützen. Grundsätzlich sind Mietpreissteigerungen weiterhin möglich. Das städtebauliche In-strument dient nicht dem individuellen Mieterschutz. In Gebieten mit einer Satzung stehen jedoch der Rückbau, Änderungen und Nutzungsänderung baulicher Anlagen unter einem Genehmigungsvorbehalt durch die Stadt." (aus der Begründung der Stadtratsvorlage). Eine vorausgegangene Untersuchung hatte gezeigt, dass in den Gebieten Löbtau/Weißeritzknick und Friedrichstadt/Altona Veränderungsprozesse stattfinden, die städtebauliche Probleme hervorrufen können. Belegt wurde auch, dass für ein Fortdauern und Intensivieren der Veränderungsprozesse ein ausreichendes Aufwertungs- und Verdrängungspotenzial vorliegt und der notwendige Aufwertungsdruck gegeben ist.
Zu der geplanten Erhaltungssatzung hatte es im März 2024 eine Bürgerinformations-Veranstaltung gegeben, über die wir berichteten: 01.03.2024: Info-Veranstaltung zur Sozialen Erhaltungssatzung Friedrichstadt-Altona.
Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Dresdner Stadtrat hält die Ablehnung der sozialen Erhaltungssatzung für ein "fatales Signal". "Die Soziale Erhaltungssatzung ist ein wirksames Mittel Mietsteigerungen einzudämmen und sozial durchmischte Quartiere zu erhalten – also genau das, was auch in Dresden häufig gefordert wird. (...) Verdrängung von einkommensschwachen Haushalten aus ihren bisherigen Wohngebieten führt zu sozialen Herausforderungen an anderen Orten der Stadt. Die Schwierigkeiten, die daraus erwachsen sehen wir leider jetzt schon in Dresden. Die Erhaltungssatzung für Löbtau und Friedrichstadt wäre ein Instrument gewesen, das im Entstehen einzudämmen." zur vollständigen Pressemitteilung der Fraktion
Save the date!
Wir laden ein zum Viertelfrühstück am 01. Juni 2024 - voraussichtlch wieder am Spielplatz Altonaer/Behringstraße