Neu-Altona

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Sehr geehrter Herr Warschau,


wir erhielten Ihre E-Mail vom 23.06.2020 im Zusammenhang mit Ihrer Frage zur Einrichtung einer Tempo-30-Zone für das Wohngebiet Altonaer Straße und Umfeld.

Wir prüfen derzeit die Anordnung von zwei Tempo-30-Zonen für Ihr Wohngebiet südlich (bis Löbtauer Straße) und nördlich der Cottaer Straße (bis Fröbelstraße).

Gemäß StVO sind Tempo-30-Zonen "im Einvernehmen mit der Gemeinde" anzuordnen. In der Landeshauptstadt erfolgt dies über das im Stadtrat beschlossene Verkehrskonzept, in welchem zur Verkehrsberuhigung der Nebenstraßen die Anordnung von Tempo-30-Zonen festgehalten wurden. Das Stadtplanungsamt erstellt dazu die entsprechenden Verkehrszeichenpläne. Diese liegen uns für den genannten Bereich bereits vor. Zurzeit erfolgt durch uns die verkehrsrechtliche Prüfung im Zusammenhang mit der Verkehrssituation vor Ort. Anschließend führen wir das für verkehrsrechtliche Anordnung notwendige Anhörungsverfahren mit Straßenbaulastträger und Polizei durch.

Wir melden uns bei Ihnen erneut, sobald ein neuer Sachstand zu verzeichnen ist.

Bei Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung.