Neu-Altona

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Überraschend starteten am 22. Juni 2020 offenbar grundlegende Bauarbeiten an der Altonaer Straße zwischen Löbtauer Straße und Gambrinusstraße. Dazu hatten wir am 23. Juni Fragen an das Stadtplanungsamt, Straßen- und Tiefbauamt und den Stadtbezirksamtsleiter gestellt. Von der Straßeninspektion des Straßen- und Tiefbauamtes kam am 07. Juli 2020 folgende Antwort. Weiter unten lesen Sie die Antwort der Straßenverkehrsbehörde zum Thema "Tempo 30".


Sehr geehrter Herr Warschau,


vielen Dank für Ihre E-Mail vom 23. Juni 2020.

Wir als Straßeninspektion des Straßen- und Tiefbauamtes führen auf der Altonaer Straße wie auch aus der Presse- und Anliegerinformation zu entnehmen einen Deckentausch zwischen Löbtauer Straße und Gambrinusstraße durch. Falls die Haushaltssperre aufgehoben wird soll, wenn Mittel zur Verfügung stehen der Deckentausch weiter von Gambrinusstraße bis Semmelweisstraße erweitert werden.

Nun zu Ihren Fragen:

1. die Altonaer Straße wird nicht grundhaft ausgebaut,
2. Straßenbaumpflanzungen erfolgen nicht,
3. der Querschnitt der Straße wird nicht verändert, Markierungen sind nicht geplant,
4. die Gehwege werden nicht verändert, Fahrradbügel nicht eingebaut,
5. Zone30 ist sinnvoll, muss bei der Verkehrsbehörde entschieden werden, hier nicht Bestandteil des Deckentausches,
6. wenn die finanzelle Lage es zulässt, wird der Deckentausch weitergeführt.

Die E-Mail werde ich an die Straßenverkehrsbehörde weiterleiten, als Hinweis/Anregung zur erweiterten Beschilderung Sackgasse, Tempo-30-Zone, Einbahnstraße auf der Altonaer Straße.


Sehr geehrter Herr Warschau,


wir erhielten Ihre E-Mail vom 23.06.2020 im Zusammenhang mit Ihrer Frage zur Einrichtung einer Tempo-30-Zone für das Wohngebiet Altonaer Straße und Umfeld.

Wir prüfen derzeit die Anordnung von zwei Tempo-30-Zonen für Ihr Wohngebiet südlich (bis Löbtauer Straße) und nördlich der Cottaer Straße (bis Fröbelstraße).

Gemäß StVO sind Tempo-30-Zonen "im Einvernehmen mit der Gemeinde" anzuordnen. In der Landeshauptstadt erfolgt dies über das im Stadtrat beschlossene Verkehrskonzept, in welchem zur Verkehrsberuhigung der Nebenstraßen die Anordnung von Tempo-30-Zonen festgehalten wurden. Das Stadtplanungsamt erstellt dazu die entsprechenden Verkehrszeichenpläne. Diese liegen uns für den genannten Bereich bereits vor. Zurzeit erfolgt durch uns die verkehrsrechtliche Prüfung im Zusammenhang mit der Verkehrssituation vor Ort. Anschließend führen wir das für verkehrsrechtliche Anordnung notwendige Anhörungsverfahren mit Straßenbaulastträger und Polizei durch.

Wir melden uns bei Ihnen erneut, sobald ein neuer Sachstand zu verzeichnen ist.

Bei Rückfragen stehen wir gern zur Verfügung.